15.09.2023
Damit wir für den Zeitraum 01.10.22 bis 30.09.2023 eine termingerechte und ordnungsgemäße Jahresabrechnung erstellen können, benötigen wir Ihre Meldung bis zum 06. Oktober 2023.
Wir bitten Sie,
• die Angaben sorgfältig zu prüfen (Adresse, Zählernummer etc.),
• mit Datum der Ablesung, Zählerstand und ihrer Unterschrift zu ergänzen und
• an uns zurück zu senden (z.B. per Post, Fax, e-Mail, Briefkasten Rathaus)
• Sie können Ihre Ablesung auch über unser Bürgerserviceportal online erledigen.
Weitere Hinweise
Wasserverlust innerhalb der Haushalte
Immer wieder kommt es vor, dass in einzelnen Haushalten Sicherheitsarmaturen wie Druckminderer oder Überdruckventile defekt sind. Die Folge kann sein, dass ein stetiger, wenn auch geringer Wasserverbrauch über den Tag entsteht. Oft bleibt dieser schleichende Wasserverbrauch vom Hausbesitzer unbemerkt, weil die Sicherheitsarmaturen einen verdeckten Abwasseranschluss haben. Somit gelangt ungenutztes Trinkwasser direkt ins Abwasser und wird von der Wasseruhr gezählt. Deshalb sollte man in regelmäßigen Abständen den Stand der Wasseruhr überprüfen.
Schlussabrechnung bei Hausverkäufen
Bei einem Hausverkauf ist es notwendig, dass uns der Besitzer den Zählerstand der Wasseruhr bei Auszug oder Übergabe des Hauses und die Anschrift des neuen Besitzers sofort mitteilt. Nur so kann eine klare Abgrenzung erfolgen und eine korrekte Schlussabrechnung für den alten Hauseigentümer erstellt werden.
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