Hochwasserschutz
Wussten Sie, dass Sie selbst verantwortlich sind, sich vor Hochwasser zu schützen?
Gemäß § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist "Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen."
Dazu ist insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerten anzupassen.
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Hochwasser-Pass (Schutz für Haus und Leben)
Die 4 potentiellen Gefahrenquellen, aus denen die Überflutungsgefahr entspringt sind
- Flusshochwasser
- Starkregen
- Kanalrückstau
- Grundhochwasser
Der Hochwasser-Pass befähigt Menschen in den unterschiedlichsten Wohnverhältnissen ihr Eigentum besser vor Hochwasser und Starkregen zu schützen, denn er zeigt die genauen Gefahrenmöglichkeiten und liefert Empfehlungen für Maßnahmen zur Eigenvorsorge.
Die Webseite www.hochwasser-pass.com zeigt den direkten Weg zum Hochwasser-Pass. Dabei erhalten Interessenten nicht nur viele wichtige Tipps und Informationen zum Thema, sondern es werden alle möglichen Szenarien einer potenziellen Starkregen- und Hochwassergefährdung aufgezeigt.
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Überflutungsvorsorge - Hochwasser und Starkregen
Der Markt Sulzbach a.Main hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef mit der Durchführung eines Audits "Überflutungsvorsorge - Hochwasser und Starkregen" beauftragt. Das Hochwasseraudit wurde am 19./20.09.2022 mit Vertretern des Marktes, der Freiwilligen Feuerwehren, der BRK-Ortsgruppe und des Abwasserzweckverbandes Main-Mömling-Elsava durchgeführt. Ein ausführliches Beratungsprotokoll einschließlich der Auditergebnisse (gem. DWA-M 551) getrennt für die Bereiche Flusshochwasser und Starkregen, sowie der Maßnahmenkatalog zur Entscheidung der Kommune über das weitere Vorgehen zur Überflutungsvorsorge liegt vor und wurde in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 30.03.2023 vorgestellt. Mit den Projektbeteiligten wird die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung von Maßnahmen abgestimmt.
Für diese Maßnahme wurden im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben mit Bescheid vom 20.04.2022 des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg eine Förderung in Aussicht gestellt.
Ergebnisprotokoll Hochwasseraudit
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Überschwemmungsgebiet Main
Ein örtlicher Hochwassernachrichtenplan für den Markt Sulzbach a.Main liegt vor.
Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden im Internet unter der Adresse www.lfu.bayern.de im "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern" für die Öffentlichkeit dokumentiert.
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Überschwemmungsgebiet für den Sulzbach
Eine Ermittlung des Überschwemmungsgebietes des Sulzbachsystems im Bereich des Marktes Sulzbach a.Main und der Gemeinde Leidersbach wurde bereits im März 2015 durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg durchgeführt. Mit Bekanntmachung des Landratsamtes Miltenberg vom 13.09.2017, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Miltenberg vom 15.09.2017, wurde das Überschwemmungsgebiet des Sulzbachsystems im Bereich des Marktes Sulzbach a.Main und der Gemeinde Leidersbach vorläufig gesichert.
Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes konnte noch nicht in Kraft treten, nachdem das Festsetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Die Bekanntmachung des Landratsamtes Miltenberg vom 13.09.2017 wurde daher um 2 Jahre verlängert.
Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden im Internet unter der Adresse www.lfu.bayern.de im "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern" für die Öffentlichkeit dokumentiert.
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Hochwasserschutzkonzept Sulzbach a.Main
Im Jahr 2010 wurde ein integrales Hochwasserschutzkonzept für das Einzugsgebiet des Sulzbaches und des Sodener Baches erarbeitet. In diesem Konzept wurden verschiedene Varianten untersucht, die einen Hochwasserschutz für bebaute Bereiche im Gemeindegebiet gewährleisten. Bei der Konzepterstellung konnte davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Leidersbach Hochwasserrückhaltemaßnahmen am Leidersbach planen und realisieren wird. Aufgrund eines Bürgerentscheides wurden diese Maßnahmen durch die Gemeinde Leidersbach nicht weiterverfolgt.
Die Ergebnisse des Hochwasserschutzkonzeptes aus dem Jahr 2010 sind daher nicht mehr gültig und müssen aufgrund der geänderten Abflüsse aus dem Leidersbach überarbeitet werden.
Nach dem Infoblatt "Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte" ist zusätzlich die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes für den Sodener Bach erforderlich.
Die Auftragsvergabe für die Überarbeitung des Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes sowie die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes für den Sodener Bach ist Anfang 2023 vorgesehen.
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