12.05.2025
Wegen Abbrucharbeiten wird eine halbseitige Straßensprerrung mit Ampelregelung in der Bahnhofstraße angeordnet.
Die ersten Abbrucharbeiten werden unter halbseitiger Straßensperrung mit Ampelregelung für das Wohnhaus Bahnhofstraße 4 im Bereich zwischen der Hauptstraße an den Ortstürmen und dem Fußgängerüberweg Bahnhofstr.ab 12.05.2025 bis 17.05.2025 ausgeführt.
Im Zeitraum vom 02.06.2025 bis 11.06.2025 erfolgt dann der Abbruch von Nebengebäuden und die restliche Räumung sowie die Auffüllung und Herstellung zusätzlich geschotterter Parkflächen. Für diese Maßnahmen ist allerdings keine Straßensperrung mehr im Bereich der Bahnhofstraße erforderlich.
Für die gesamte Maßnahmendauer ist die Sperrung der unmittelbar angrenzenden geschotterten Parkflächen entlang des „Sulzbach“ bis an die Trauerweide erforderlich. Auch der Durchgang für Fußgänger von oder zu den Kindergärten ist in dieser Zeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Änderungen der Ausführungszeiten im Bauablauf auf Grund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen im Baufeld nicht auszuschließen sind.
Für die zu erwartenden Verkehrsbehinderungen bitten wir alle Verkehrsteilnehmer und insbesondere die betroffenen Anwohner / Anlieger um Beachtung und Einhaltung der Verkehrs- und Haltverbotsregelungen um Verständnis.
-Bauverwaltung-
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