05.05.2022
Für Deutsche besteht nach § 1 Personalausweisgesetz eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.

Um eventuellen unliebsamen Überraschungen etwa bei polizeilichen Kontrollen oder Auslandsreisen vorzubeugen ist es ratsam die Gültigkeit des Personalausweises bzw. Reisepasses zu kontrollieren. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises dauert in der Regel drei bis vier Wochen.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses dauert aktuell unüblich lange. Aus diesem Grund bitte wir Sie, Ihre Ausweisdokumente rechtzeitig zu beantragen.
Für die Beantragung ist erforderlich:
- persönliches Erscheinen und eigenhändige Unterschrift
- Personalausweis oder Reisepass (auch abgelaufen), zur Feststellung der Identität
- ein aktuelles Lichtbild
- Geburtsurkunde (wenn ledig, nur bei Erstbeantragung) bzw. Heiratsurkunde (wenn verheiratet bzw. geschieden, nur bei Erstbeantragung)
Wir bitten Sie, Ihr neues Ausweisdokument fristgerecht zu beantragen, da Sie bei Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit begehen, welche unter Umständen durch das Landratsamt Miltenberg als zuständige Ordnungswidrigkeitsbehörde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Bürgerbüro gerne zur Verfügung.
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