25.05.2016
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Sulzbach a. Main folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.924.380,00 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.822.500,00 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) = 320 v.H
b) für die Grundstücke (B) = 320 v. H.
Gewerbesteuer = 310 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) eine Woche lang vom 30.05. bis 03.06.2016 im Rathaus, Zimmer Nr. 19 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
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