12.07.2024
Förderung für den Einbau von Stecker-Solaranlagen (Balkon-Solaranlagen/ Balkonkraftwerk)
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Solarpaket I die Rahmenbedingungen für Balkon-Solaranlagen („Stecker-Solaranlagen“) entbürokratisiert. Die bisherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) informiert diesen automatisch und der Netzbetreiber kümmert sich um einen evtl. erforderlichen Zählerwechsel.
Weiterhin wurde die max. Wirk-Leistung einer Anlage bis zu 800 W erhöht.
In der Bauausschuss-Sitzung vom 06.06.2024 wurde daher die Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solaranlagen des Marktes Sulzbachs an die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die weiteren Voraussetzungen für eine Förderung bleiben wie in der Richtlinie aufgeführt unverändert bestehen.
Die Förderrichtlinie, die 1. Änderung hierzu sowie das zugehörige Antragsformular finden Sie hier:
- Richtlinie zur Förderung v. Stecker-Solaranlagen M.S..pdf
- 1. Änderung der Richtline zur Förderung v. Stecker-Solaranlagen.pdf
- Antragsformular - ausfuellbar.pdf
Sachbearbeiter:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Heike
Reis
Sachbearbeiterin
|
06028 / 9712-35 | 06028 / 3590 | 16 | heike.reis@sulzbach-main.de |
Hubert
Schmitt
Sachbearbeiter
|
06028 / 9712-25 | 06028 / 3590 | 15 | hubert.schmitt@sulzbach-main.de |
Kategorien: Aktuelle Infos Markt Sulzbach