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Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Fa. Raile

16.09.2021
Die Fa. Raile Bagger und Transport plant im Gewerbegebiet am Altenbach (2. BA) die Errichtung eines Bauhofs.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen und einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen am Standort Am Altenbach 27, 29, 31 in 63834 Sulzbach auf den Grundstücken Fl. Nr. 9550/13, 9550/14, 9550/15, Gemarkung Sulzbach, durch die Fa. Raile Bagger und Transport, Dr. Albert-Hoffa-Straße 10, 63834 Sulzbach

Die Fa. Raile Bagger und Transport plant im Gewerbegebiet am Altenbach (2. BA) die Errichtung eines Bauhofs. Neben der Nutzung durch das Abstellen von Geräten und Maschinen sowie der Lagerung von Baumaterialien soll dort auch die Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle erfolgen. Die zeitweilige Lagerung nicht gefährlicher Abfälle wird bis zu einer Gesamtlagerkapazität von 3.500 t beantragt. Der beantragte Gesamtjahresdurchsatz für die Behandlung nicht gefährlicher Abfälle beträgt 20.000 t/a.

Für die Lagerung und Behandlung der mineralischen Abfälle ist eine immissions-schutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Fa. Raile Bagger und Transport hat deshalb beim Landratsamt Miltenberg als zuständiger Genehmigungsbehörde die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Entsprechend dem Gesetz wäre hierfür ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren erforderlich. Die Fa. Raile hat jedoch freiwillig für die Genehmigung ein förmliches Genehmigungsverfahren beantragt, um die Öffentlichkeit an dem Genehmigungsverfahren teilhaben zu lassen.

Antrag und Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 22.09.2021 bis einschließlich 21.10.2021 beim Landratsamt Miltenberg, Zimmer 155, Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg, sowie - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Rathaus des Marktes Sulzbach a. Main, Zimmer 20, Hauptstraße 36, 63834 Sulzbach während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Da es sich um ein Verfahren des Landratsamtes Miltenberg handelt, wird um Verständnis gebeten, dass Fragen zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens ausschließlich an das Landratsamt Miltenberg (Referat Immissionsschutz) gerichtet werden können.

Einwendungen gegen das o.g. Vorhaben können vom 22.09.2021 bis zwei Wochen nach Ablauf der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 04.11.2021 schriftlich oder elektronisch beim Landratsamt Miltenberg erhoben werden.

Der vollständige Veröffentlichungstext der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG ist im digitalen Amtsblatt des Landkreises Miltenberg unter www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Amtsblatt.aspx (15.09.2021) sowie im Main-Echo vom 15.09.2021 (auf Seite 23) einzusehen.

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