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Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2020

01.07.2021
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV).

Gemäß § 196 des Baugesetzbuches und § 12 Absatz 1 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung ermitteln die Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit gerader Jahresendzahl. Dementsprechend wurden die Bodenrichtwerte auf den Stichtag 31.12.2020 aktualisiert.

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 stehen ab sofort zur Verfügung. Über den BayernAtlas bzw. direkt über www.bodenrichtwerte.bayern.de können die Bodenrichtwerte kostenfrei eingesehen werden. Darüber hinaus erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftliche Bodenrichtwertauskünfte. Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig und kosten 25,00 € pro Einzelauskunft.

Ein Merkblatt mit allgemeinen Hinweisen zu den Bodenrichtwerten und über die Bedienung des Bodenrichtwertportals finden Sie über den Internetauftritt des Landkreises Miltenberg.

Landkreis Miltenberg - Baurecht / Bauleitplanung > Gutachterausschuss (landkreis-miltenberg.de)

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