Markt Sulzbach a.Main Markt Sulzbach a.Main

Bebauungsplanverfahren

Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Westlich des Breiten Weges"

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.03.2021 die Änderung des Bebauungsplanes „Westlich des Breiten Weges" beschlossen. Die Bebauungsplan-änderung wird im Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Westlich des Breiten Weges“ ist 1981 in Kraft getreten und weist für seinen gesamten Geltungsbereich ein Mischgebiet aus. Dies entspricht nicht der tatsächlichen Bebauung mit ausschließlich Wohngebäuden bzw. wohnverträglichen Nutzungen. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Bebaubarkeit der restlichen noch unbebauten Grundstücke mit Wohngebäuden entsprechend des entstandenen Gebietscharakters planungsrechtlich gesichert werden. Daneben soll auch auf dem ehemals gewerblich genutzten Grundstück Fl.-Nr. 5207 eine Wohnbebauung realisierbar sein.


Im gesamten Geltungsbereich wird die Festsetzung Mischgebiet durch Allgemeines Wohngebiet entsprechend der bestehenden und auf den wenigen noch unbebauten Grundstücken vorgesehenen Nutzungen ersetzt.


Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden übernommen bzw. anhand der bestehenden Festsetzungen angepasst Die Baugrenzen werden übertragen und nur in Teilbereichen geringfügig erweitert.
Daneben werden Festsetzungen zum Immissionsschutz, zur Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen, zum Umgang mit Regenwasser, zum Artenschutz sowie zum Umgang mit Oberboden ergänzt. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden zu den Sachverhalten Doppel- und Reihenhäuser sowie Stützmauern ergänzt. Die Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmalen bzw. im Nähebereich von Bodendenkmalen, zum Umgang mit kontaminiertem Erdaushub, zur Errichtung von Kellern im Bereich der Doppel- und Reihenhäuser sowie zum Trink- und Grundwasserschutz waren in der Urfassung nicht enthalten und werden im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans hinzugefügt.
Die vom Büro PlanerFM Fache Matthiesen GbR ausgearbeitete und vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 24.11.2022 gebilligte Planung in der Fassung vom 24.11.2022 (Planentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Flächennutzungsplan-berichtigung) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
vom

12.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023

im Rathaus Sulzbach a. Main, Hauptstr. 36, Zimmer Nr. 20 (Ebene 4) während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.


Gem. § 4a BauGB erfolgt die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Sulzbach a. Main, 02. Dezember 2022

Martin Stock
1. Bürgermeister

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Auslegungsunterlagen

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Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf zur Änderung des "Gesamtbebauungsplan Soden" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 406, 407 und 408 (Sodentalstraße 32 a)

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.12.2021 die Änderung des „Gesamtbebauungsplan Soden“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 406, 407 und 408 beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nrn. 406, 407 und 408 planen südlich des bestehenden Wohnhauses Sodentalstraße 32 ein weiteres Wohnhaus zu errichten. Die Erschließung erfolgt von der Sodentalstraße über die Flurnummer 407 mit Querung des Bachlaufs des Sodener Bachs. Das bestehende Wohnhaus Hausnummer 32 wird über eine bestehende Brücke im Privateigentum erschlossen. Die Erschließung für das geplante Wohnhaus soll ebenfalls über diese Brücke erfolgen.
Aufgrund der konkreten Bauabsicht auf diesen Grundstücken hat der Markt Sulzbach a. Main entschieden, für diese Teilfläche (drei Parzellen) den Bebauungsplan zu ändern und den Flächennutzungsplan entsprechend zu berichtigen.


Die vom Büro PlanerFM Fache Matthiesen GbR ausgearbeitete und vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 28.07.2022 gebilligte Planung in der Fassung vom 28.07.2022 (Planentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Flächennutzungsplan-berichtigung) sowie die Artenschutzfachliche Potentialanalyse werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom


vom 16.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022


im Rathaus Sulzbach a. Main, Hauptstr. 36, Zimmer Nr. 20 (Ebene 4) während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Gem. § 4a BauGB erfolgt die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.


Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Sulzbach a. Main, 05. August 2022
gez. (Siegel)
i.V. Norbert Elbert
3. Bürgermeister

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Auslegungsunterlagen

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Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes "Zwischen Hauptstraße und Hinterer Dorfstraße – 2. Änderung und Erweiterung"

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Zwischen Hauptstraße und Hinterer Dorfstraße Änderung 1 / Erweiterung“ unter Berücksichtigung der vorgestellten Ergebnisse des Planungswettbewerbs sowie unter Einbeziehung der neuen Kreisverkehrsinsel zu ändern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann im Rathaus Sulzbach a. Main, Hauptstr. 36, Zimmer Nr. 20 (Ebene 4), möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr) und hier eingesehen werden.


Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Der Markt Sulzbach a. Main hatte einen Planungswettbewerb (Realisierungswettbewerb mit Ideenteil) für die Neugestaltung des ehemaligen Ibelo-Areals, der Kreisverkehrsinsel und des Rathausvorplatzes durchgeführt. Die Umsetzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs und insbesondere die Straßenführung sowie die neuen Flächenverhältnisse aufgrund der errichteten Kreisverkehrsinsel erfordern eine Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Hauptstraße und Hinterer Dorfstraße Änderung 1 / Erweiterung“.

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Auslegungsunterlagen

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