Haushalt

Der Haushaltplan ist die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der jeweiligen Kommune - er muss ausgeglichen sein. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich

  • zu erwartenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben
  • benötigten Verpflichtungsermächtigungen


Der Haushalt wird meistens bis April im Finanzausschuss vorberaten und vom Marktgemeinderat verabschiedet. Dann aber muss dieser noch dem Landratsamt zur Würdigung und evtl. Genehmigung vorgelegt werden. Ist das passiert, wird er öffentlich bekannt gegeben und ausgelegt. Nach der öffentlichen Auslegung tritt der Haushalt rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft.Der Haushaltsplan besteht aus drei Einzelplänen: Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt und Finanzplan, der fünf Jahre umfasst. Anlagen sind die Schuldenübersicht, die Rücklagenübersicht, der Stellenplan für Beamte, Angestellte und Arbeiter und das Investitionsprogramm.

Der Vermögenshauhalt enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen des Marktes verändern, d.h. den Wert von 800 Euro übersteigen. Der Verwaltungshaushalt enthält alle laufenden Einnahmen und Ausgaben des Marktes, die nicht im Vermögenshaushalt stehen. Die Sanierung der Schule etwa fällt in den Vermögenshaushalt, die Anschaffung eines Aktenordners in den Verwaltungshaushalt. Hier stehen auch die Personalkosten.

Fließt aus dem Verwaltungshaushalt genügend Geld in den Vermögenshauhalt, sind die Einnahmen aus Steuern also hoch, können Investitionen angegangen oder Rücklagen gebildet werden. Sinken die Steuereinnahmen oder steigen die Kosten, muss für Investitionen Geld aus den Rücklagen entnommen werden oder Kredite aufgenommen werden.

Haushalt 2026

Der Haushalt wird in der nächsten Marktgemeinderatssitzung am 29.01.2026 verabschiedet.

Unterlagen zum Haushalt 2026

Haushalt 2025

Der Haushalt wurde durch den Marktgemeinderat am Dienstag, den 29. April 2025 verabschiedet und vom Landratsamt mit Schreiben vom 26.05.2025 rechtsaufsichtlich genehmigt.

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