Hochwasserschutz

Wussten Sie, dass Sie selbst verantwortlich sind, sich vor Hochwasser zu schützen?

Gemäß § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist "Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen."

Dazu ist insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerten anzupassen.

Hochwasser-Pass (Schutz für Haus und Leben)

Die 4 potentiellen Gefahrenquellen, aus denen die Überflutungsgefahr entspringt sind

  • Flusshochwasser
  • Starkregen
  • Kanalrückstau
  • Grundhochwasser

Das HochwasserKompetenzCentrum e.V. bietet über die unten genannte Website einen kostenlosen Quick Check (Selbstauskunft) zur Hochwasser- und Starkregengefährdung Ihres Anwesens an.

Durch die Angaben in einem Fragebogen wird im Rahmen dieses Quick Checks rund um die verschiedenen Starkregen- und Hochwasser-Szenarien im ersten Schritt der aktuelle Sicherheitszustand für das Objekt ermittelt.

Die Fragestellungen beinhalten außerdem Risikofaktoren und bautechnische Schutzmaßnahmen. Im Anschluss erhält der Interessent eine Kurzbewertung für sein Objekt.

Im nächsten Schritt ist durch den Hochwasser-Pass die Möglichkeit gegeben, die Gefährdungslage von Sachkundigen detailliert und professionell prüfen zu lassen und konkrete Maßnahmevorschläge zu erhalten, die das Risiko für das Gebäude verringern können. In der u. g. Website werden Sachkundige in der Region aufgeführt, die Ihnen ein entsprechendes Angebot für weitere Beratungen vorlegen können.

Der Hochwasser-Pass befähigt Menschen in den unterschiedlichsten Wohnverhältnissen ihr Eigentum besser vor Hochwasser und Starkregen zu schützen, denn er zeigt die genauen Gefahrenmöglichkeiten und liefert Empfehlungen für Maßnahmen zur Eigenvorsorge.

Die Webseite www.hochwasser-pass.info zeigt den direkten Weg zum Hochwasser-Pass. Dabei erhalten Interessenten nicht nur viele wichtige Tipps und Informationen zum Thema, sondern es werden alle möglichen Szenarien einer potenziellen Starkregen- und Hochwassergefährdung aufgezeigt.

Überflutungsvorsorge - Hochwasser und Starkregen

Der Markt Sulzbach a.Main hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef mit der Durchführung eines Audits "Überflutungsvorsorge - Hochwasser und Starkregen" beauftragt. Das Hochwasseraudit wurde am 19./20.09.2022 mit Vertretern des Marktes, der Freiwilligen Feuerwehren, der BRK-Ortsgruppe und des Abwasserzweckverbandes Main-Mömling-Elsava durchgeführt. Ein ausführliches Beratungsprotokoll einschließlich der Auditergebnisse (gem. DWA-M 551) getrennt für die Bereiche Flusshochwasser und Starkregen, sowie der Maßnahmenkatalog zur Entscheidung der Kommune über das weitere Vorgehen zur Überflutungsvorsorge liegt vor und wurde in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 30.03.2023 vorgestellt. Mit den Projektbeteiligten wird die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung von Maßnahmen abgestimmt.

Für diese Maßnahme wurden im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben mit Bescheid vom 20.04.2022 des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg eine Förderung in Aussicht gestellt.

Ergebnisprotokoll Hochwasseraudit

Überschwemmungsgebiet Main

Ein örtlicher Hochwassernachrichtenplan für den Markt Sulzbach a.Main liegt vor.

Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden im Internet unter der Adresse www.lfu.bayern.de im "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern" für die Öffentlichkeit dokumentiert.

Überschwemmungsgebiet für den Sulzbach

Eine Ermittlung des Überschwemmungsgebietes des Sulzbachsystems im Bereich des Marktes Sulzbach a. Main und der Gemeinde Leidersbach wurde bereits im März 2015 durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg durchgeführt. Mit Bekanntmachung des Landratsamtes Miltenberg vom 13.09.2017, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Miltenberg vom 15.09.2017, wurde das Überschwemmungsgebiet des Sulzbachsystems im Bereich des Marktes Sulzbach a.Main und der Gemeinde Leidersbach vorläufig gesichert.

 

Mit der Bekanntmachung der Verordnung des Landratsamtes Miltenberg am 07.06.2022 wurde das Überschwemmungsgebiet des Sulzbach-Leidersbach-Systems festgesetzt.

Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden im Internet unter der Adresse www.lfu.bayern.de  im "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern" für die Öffentlichkeit dokumentiert.

Überschwemmungsgebiet für den Sodener Bach

Die Projektvorstellung durch das Büro SKI erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 21.03.2024 und wurde dem Wasserwirtschaftsamt zur Abstimmung und Plausibilitätsprüfung vorgelegt.

Laut Mitteilung des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 18.02.2025 wurden die Ergebnisse zur Ermittlung des Überschwemmungsgebietes für den Sodener Bach auf Plausibilität geprüft und keine fachlichen Einwände erhoben.

Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 29.04.2025 wurde die Verwaltung beauftragt den Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes für den Sodener Bach zu stellen.


Mit E-Mail vom 26.01.2026 teilt das Wasserwirtschaftsamt mit, dass an Gewässern III. Ordnung die Kommunen selbst Überschwemmungsgebiete ermitteln und zur vorläufigen Sicherung bzw. Festsetzung bei der Kreisverwaltungsbehörde einreichen müssen.

Das Büro SKI wurde beauftragt die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes zu erstellen.

Hochwasserschutzkonzept Sulzbach a.Main

Im Jahr 2010 wurde ein integrales Hochwasserschutzkonzept für das Einzugsgebiet des Sulzbaches und des Sodener Baches erarbeitet. In diesem Konzept wurden verschiedene Varianten untersucht, die einen Hochwasserschutz für bebaute Bereiche im Gemeindegebiet gewährleisten. Bei der Konzepterstellung konnte davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Leidersbach Hochwasserrückhaltemaßnahmen am Leidersbach planen und realisieren wird. Aufgrund eines Bürgerentscheides wurden diese Maßnahmen durch die Gemeinde Leidersbach nicht weiterverfolgt.

Die Ergebnisse des Hochwasserschutzkonzeptes aus dem Jahr 2010 sind daher nicht mehr gültig und müssen aufgrund der geänderten Abflüsse aus dem Leidersbach überarbeitet werden.

Nach dem Infoblatt "Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte" ist zusätzlich die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes für den Sodener Bach erforderlich.

Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 29.04.2025 wurde die Verwaltung beauftragt den Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes für den Sodener Bach zu stellen.

Die Vorstellung des Abschlussberichtes des Büros SKI zum überarbeiteten Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes sind in den öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates am 29.04.2025 und am 30.10.2025 erfolgt.

Lt. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 27.11.2025 wurde nach Durchsicht des überarbeiteten Konzeptes festgestellt, dass die nachgeforderten Punkte ergänzt wurden und das Konzept den fachlichen Vorgaben entspricht. Im Zuge einer zukünftigen Ausführungsplanung sollten die Maßnahmen zum natürlichen Rückhalt konkretisiert bzw. die im bestehende Gewässerentwicklungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen überprüft werden.

Die weitere Vorgehensweise wird mit den Fachbehörden abgestimmt.

Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzfluten

Die Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzfluten (HIOS Karte) ist öffentlich zugänglich und kann im Umweltatlas Bayern eingesehen werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Name Telefon Zimmer E-Mail
Christina Hartlaub 06028 9712-36 20 christina.hartlaub@sulzbach-main.de

Kontakt

Markt Sulzbach a.Main
Hauptstraße 36
63834 Sulzbach a. Main

Telefon: 06028 9712-0
E-Mail: rathaus@sulzbach-main.de

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Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
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Zusätzlich können Termine mit 2-tägiger
Anmeldefrist zu folgenden Zeiten telefonisch
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Montag - Freitag: 7:00 - 8:00 Uhr
Mittwoch: 18:00 - 19:30 Uhr

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