Informationen zum Feuermachen im Freien
Wenn Sie ein offenes Feuer im Freien, wie ein Lagerfeuer, entfachen möchten, sind bestimmte Sicherheits- und Umweltvorgaben zu beachten. Ziel ist, Brandgefahren in der Umgebung zu verhindern.
Grundsätzlich gilt:
- Offenes Feuer mit geeignetem Brennmaterial (insbesondere naturbelassenes Holz) ist in der Regel genehmigungsfrei, sofern folgende Abstände eingehalten werden:
- Mindestens 100 m von leicht entflammbaren Stoffen
- Mindestens 5 m von Gebäuden und von sonstigen brennbaren Materialien (eine Ausnahmegenehmigung kann bei der Gemeinde beantragt werden)
- Mindestens 100 m von einem Wald; bei geringeren Abständen ist eine Erlaubnis erforderlich, beantragt bei der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
Weitere Hinweise:
- Bei starkem Wind das Feuer unverzüglich löschen
- Das Feuer ist dauerhaft durch eine ausreichende Anzahl geeigneter Aufsichtspersonen zu beaufsichtigen
- Feuer und Glut müssen gelöscht und Brandrückstände ordnungsgemäß beseitigt werden, bevor der Ort verlassen wird
- Für das Entzünden und Betreiben offener Feuer außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten notwendig
- Beim Feuermachen im Freien ist die Natur in besonderem Maße zu schützen
- In Schutzgebieten gelten ggf. abweichende Regelungen; entsprechende Bestimmungen finden sich in den Schutzgebietsverordnungen; nähere Informationen erhalten Sie bei den unteren Naturschutzbehörden
- Bei Feuern im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen ist eine Anzeige bei der Gemeinde erforderlich
Hinweis zu Gartenabfällen:
- Das Verbrennen von Gartenabfällen (Äste, Holz) innerhalb bebauter Gebiete ist nicht zulässig
- Außerhalb bebauter Gebiete dürfen Gartenabfälle auf dem Grundstück verbrannt werden – allerdings nur werktags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr
- Der Markt Sulzbach bietet eine kostenfreie Anlieferung an die gemeindeeigene Kompostieranlage für alle Bürger und Grundstückseigentümer
Markt Sulzbach a.Main
-Finanzverwaltung-