Informationen zum Feuermachen im Freien

Wenn Sie ein offenes Feuer im Freien, wie ein Lagerfeuer, entfachen möchten, sind bestimmte Sicherheits- und Umweltvorgaben zu beachten. Ziel ist, Brandgefahren in der Umgebung zu verhindern.

Grundsätzlich gilt:

  • Offenes Feuer mit geeignetem Brennmaterial (insbesondere naturbelassenes Holz) ist in der Regel genehmigungsfrei, sofern folgende Abstände eingehalten werden:
    • Mindestens 100 m von leicht entflammbaren Stoffen
    • Mindestens 5 m von Gebäuden und von sonstigen brennbaren Materialien (eine Ausnahmegenehmigung kann bei der Gemeinde beantragt werden)
    • Mindestens 100 m von einem Wald; bei geringeren Abständen ist eine Erlaubnis erforderlich, beantragt bei der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

Weitere Hinweise:

  • Bei starkem Wind das Feuer unverzüglich löschen
  • Das Feuer ist dauerhaft durch eine ausreichende Anzahl geeigneter Aufsichtspersonen zu beaufsichtigen
  • Feuer und Glut müssen gelöscht und Brandrückstände ordnungsgemäß beseitigt werden, bevor der Ort verlassen wird
  • Für das Entzünden und Betreiben offener Feuer außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten notwendig
  • Beim Feuermachen im Freien ist die Natur in besonderem Maße zu schützen
  • In Schutzgebieten gelten ggf. abweichende Regelungen; entsprechende Bestimmungen finden sich in den Schutzgebietsverordnungen; nähere Informationen erhalten Sie bei den unteren Naturschutzbehörden
  • Bei Feuern im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen ist eine Anzeige bei der Gemeinde erforderlich

Hinweis zu Gartenabfällen:

  • Das Verbrennen von Gartenabfällen (Äste, Holz) innerhalb bebauter Gebiete ist nicht zulässig
  • Außerhalb bebauter Gebiete dürfen Gartenabfälle auf dem Grundstück verbrannt werden – allerdings nur werktags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr
  • Der Markt Sulzbach bietet eine kostenfreie Anlieferung an die gemeindeeigene Kompostieranlage für alle Bürger und Grundstückseigentümer

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV).

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Markt Sulzbach a.Main
-Finanzverwaltung-

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Kontakt

Markt Sulzbach a.Main
Hauptstraße 36
63834 Sulzbach a. Main

Telefon: 06028 9712-0
E-Mail: rathaus@sulzbach-main.de

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Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
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Zusätzlich können Termine mit 2-tägiger
Anmeldefrist zu folgenden Zeiten telefonisch
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