Zwischeninformation zum Windvorranggebiet W27 „Hohe Wart“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

heute möchte ich Sie über den aktuellen Sachstand zum Windvorranggebiet W27 „Hohe Wart“ informieren.

Am 15. September 2026 fand hierzu ein gemeinsames Abstimmungsgespräch der beteiligten Kommunen statt. Dabei wurde das weitere Vorgehen besprochen und eine gemeinsame Haltung abgestimmt. Die nachfolgende Information wurde zwischen allen beteiligten Kommunen einvernehmlich abgestimmt und am 9. Oktober 2026 veröffentlicht.

Mir ist wichtig, dass auch unsere Bürgerinnen und Bürger umfassend und transparent über die Entwicklungen informiert werden. Daher möchte ich Ihnen die gemeinsame Erklärung nachfolgend im vollständigen und unveränderten Wortlaut zur Kenntnis geben:

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„• Im Dezember 2025 wurde nach einem umfassenden öffentlichen Beteiligungsverfahren unter der Regie des Regionalen Planungsverbandes und der Regierung von Unterfranken das Windvorranggebiet W27 „Hohe Wart“ rechtskräftig.

• Am 15.09.2026 ein Abstimmungsgespräch der beteiligten Kommunen zu diesem Windvorranggebiet statt.

• Nach Ziffer 3.2 des interkommunalen Vertrags aus dem Jahr 2020 zwischen der Stadt Aschaffenburg und den Anliegergemeinden der „Hohen Wart“ – Bessenbach, Haibach, Heimbuchenthal, Leidersbach, Mespelbrunn und Sulzbach – ist die Entwicklung eines Windenergieprojekts auf den Eigentumsflächen der Stadt Aschaffenburg im gemeindefreien Gebiet nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

• Alle beteiligten Kommunen sind sich einig, dass sie sich über die Entwicklung, Planung und den Bau von Windenergieprojekten im Windvorranggebiet W27 gemeinsam abstimmen. Weitere Schritte im gemeindefreien Gebiet können gemäß der genannten vertraglichen Regelung nur im Einvernehmen der Anliegerkommunen erfolgen.

• Derzeit wird auf Bundesebene das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“ (EEG) novelliert. Zudem sind weitere Gesetzesänderungen im Rahmen des sogenannten „Netzpakets“ geplant. Diese Änderungen könnten die Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Windenergieprojekte maßgeblich beeinflussen. Solange die künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht feststehen, ist eine Bewertung möglicher Windenergieprojekte im Windvorranggebiet W27 wenig aussagekräftig.

• Die Anliegergemeinden der „Hohen Warte“ und die Stadt Aschaffenburg werden die neuen gesetzlichen Regelungen daher zunächst abwarten, anschließend gemeinsam mit den beiden Regionalwerken bewerten und auf dieser Grundlage entscheiden, ob eine Potenzialanalyse für ein Windenergieprojekt erfolgen soll.

• Falls dies der Fall ist, werden die Anliegerkommunen die beiden Regionalwerke REW und ELA mit der Durchführung einer unverbindlichen Potenzialanalyse beauftragen. Inhalt, Umfang und Planungsparameter der Analyse werden ebenfalls gemeinsam abgestimmt. Ggf. müssen noch entsprechende Gremienbeschlüsse erfolgen. Es wurden bislang keine Aufträge an die beiden Regionalwerke erteilt.“

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Was bedeutet dies konkret für den Markt Sulzbach a. Main?

Ergänzend zu dieser gemeinsamen Erklärung möchte ich nochmals auf die Situation in unserer Marktgemeinde eingehen.

Der Marktgemeinderat hat im November 2024 beschlossen, eine Machbarkeitsstudie für ein mögliches Windenergieprojekt durchführen zu lassen. Diese Machbarkeitsstudie soll ausdrücklich als Entscheidungsgrundlage für den Marktgemeinderat dienen, um auf Basis fundierter Erkenntnisse über das weitere Vorgehen beraten und entscheiden zu können.

Ich persönlich halte es für sinnvoll und wichtig, dass eine solche Machbarkeitsstudie nur auf Grundlage realistischer und belastbarer wirtschaftlicher Zahlen durchgeführt wird. Schließlich muss es darum gehen, nicht nur die technische Machbarkeit, sondern insbesondere auch die Wirtschaftlichkeit eines möglichen Windenergieprojekts seriös beurteilen zu können. Hierfür sind die künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von entscheidender Bedeutung. Erst wenn diese feststehen, können verlässliche Aussagen über die wirtschaftlichen Perspektiven eines solchen Projekts getroffen werden.

Hinzu kommt, dass wir als Markt Sulzbach keinerlei zeitlichen Druck haben. Wir können uns daher die notwendige Zeit nehmen, um mögliche Entwicklungen sorgfältig zu prüfen und auf einer fundierten Grundlage zu entscheiden. Es besteht aus unserer Sicht keinerlei Notwendigkeit, Entscheidungen zu überstürzen.

Daher begrüße ich das zwischen allen beteiligten Kommunen abgestimmte Vorgehen ausdrücklich. Es ist aus meiner Sicht richtig, zunächst die neuen gesetzlichen Regelungen abzuwarten, bevor weitere Untersuchungen beauftragt werden.

Seit dem Beschluss des MGR im November 2024 wurden jedoch keinerlei weitere Schritte, Planungen oder Prüfungen unternommen. Auch die beschlossene Machbarkeitsstudie wurde bislang weder in Auftrag gegeben noch durchgeführt. Es gibt somit seitdem keinen neuen Sachstand hinsichtlich einer möglichen Umsetzung auf unserer Gemarkung.

Eine Entscheidung darüber, ob ein Windenergieprojekt tatsächlich weiterverfolgt oder umgesetzt werden soll, wurde vom Marktgemeinderat ausdrücklich noch nicht getroffen.

Wichtig ist mir dabei auch nochmals ausdrücklich festzuhalten, dass sich nahezu sämtliche betroffenen Flächen auf unserer Gemarkung im Eigentum des Marktes Sulzbach befinden. Ohne die Zustimmung des Marktes Sulzbach kann auf diesen gemeindeeigenen Flächen daher kein entsprechendes Projekt realisiert werden.

Darüber hinaus verfügt der Markt Sulzbach aufgrund der bestehenden interkommunalen Vereinbarung auch hinsichtlich der Flächen im gemeindefreien Gebiet „Hohe Wart“ über ein vertraglich vereinbartes Vetorecht. Auch dort sind weitere Schritte nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

Die Entscheidung über die Zustimmung des Marktes Sulzbach zu einem möglichen Windenergieprojekt liegt somit weiterhin bei unserem Marktgemeinderat. Es kann also keine entsprechende Entwicklung auf unseren gemeindlichen Flächen oder im Rahmen der genannten interkommunalen Vereinbarung ohne Beteiligung und Zustimmung des Marktes Sulzbach erfolgen.

Sollte es künftig neue Erkenntnisse, weitere Untersuchungen oder konkrete Planungsschritte geben, werden wir selbstverständlich alle Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und umfassend darüber informieren.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich jederzeit gerne direkt an mich wenden. Mir ist wichtig, dass wir auch bei diesem Thema offen, sachlich und transparent miteinander umgehen.

Dieser Sachverhalt wird auch in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderats im Bürgerhaus Soden vorgestellt.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Krebs
Erster Bürgermeister

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